Pflegehilfsmittel 2026 – Liste, Anspruch, 42 € & Antrag
Pflegehilfsmittel können die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig leben können.
Doch welche Pflegehilfsmittel gibt es? Wer hat Anspruch darauf? Was bedeutet die 42-Euro-Pauschale? Und können auch Menschen mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel erhalten?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Pflegehilfsmitteln 2026 verständlich zusammengefasst.

Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege benötigt werden, die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen können.
Die Pflegeversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen:
Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
und
technischen Pflegehilfsmitteln.
Wichtig: Pflegehilfsmittel werden über die Pflegeversicherung finanziert. Davon zu unterscheiden sind Hilfsmittel, für die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung die Krankenversicherung zuständig ist.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € monatlich
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse 2026 Aufwendungen von:
bis zu 42 € pro Monat
Das entspricht bei vollständiger Nutzung einem Betrag von bis zu 504 € pro Jahr.
Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Im Internet findet man weiterhin häufig den Begriff „40-Euro-Pflegehilfsmittel“. Diese Angabe ist veraltet. 2026 beträgt der Höchstbetrag 42 € monatlich.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln können beispielsweise gehören:
Einmalhandschuhe
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Das Bundesgesundheitsministerium nennt diese ausdrücklich als Beispiele für Verbrauchsprodukte. Welche konkreten Produkte im Einzelfall als Pflegehilfsmittel übernommen werden können, richtet sich nach den geltenden Voraussetzungen und dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis.
Hier würde ich auf deiner Seite bewusst keine riesige selbst zusammengestellte Produktliste als „Kassenleistung“ versprechen. Stattdessen machen wir später eine eigene, sauber recherchierte:
→ Pflegehilfsmittel-Liste 2026 ansehen
Technische Pflegehilfsmittel – was gehört dazu?
Neben Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel.
Typische Beispiele sind:
Pflegebetten
Lagerungshilfen
Notrufsysteme
Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt.
→ Hier finden Sie eine Auswahl dazu.
Was kosten technische Pflegehilfsmittel?
Bei technischen und sonstigen Pflegehilfsmitteln werden grundsätzlich die Kosten übernommen.
Volljährige Pflegebedürftige müssen unter bestimmten Voraussetzungen allerdings eine Zuzahlung von:
10 % der Kosten, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel
leisten.
Bei größeren technischen Pflegehilfsmitteln kommt häufig eine leihweise Überlassung infrage.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 – besteht Anspruch?
Ja.
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben.
Das ist wichtig, weil bei Pflegegrad 1 beispielsweise noch kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Trotzdem stehen bereits verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung – darunter bei Bedarf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
→ Pflegegrad 1 bis 5 – Leistungen & Unterschiede
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich kommt eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung infrage, wenn das Pflegehilfsmittel dazu beiträgt,
die Pflege zu erleichtern,
Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern
oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Außerdem darf für das betreffende Hilfsmittel nicht vorrangig eine Leistungspflicht der Krankenkasse bestehen.
Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel – wo liegt der Unterschied?
Diese Frage würde ich unbedingt aufnehmen, weil sie für Besucher wirklich hilfreich ist.
Pflegehilfsmittel dienen insbesondere der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden oder einer selbstständigeren Lebensführung und fallen bei entsprechenden Voraussetzungen in den Bereich der Pflegekasse.
Andere Hilfsmittel können aufgrund einer Krankheit oder Behinderung medizinisch notwendig sein und in die Zuständigkeit der Krankenkasse fallen.
Ein Beispiel: Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass ärztlich verordnete Rollstühle oder Gehhilfen von den Krankenkassen finanziert werden.
Pflegehilfsmittel beantragen – wie geht das?
Pflegehilfsmittel werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
Die Pflegekasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Laut Bundesgesundheitsministerium muss die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden.
Wird für die Entscheidung eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, verlängert sich die Frist grundsätzlich auf fünf Wochen.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung sind nicht dasselbe wie ärztlich verordnete Hilfsmittel der Krankenversicherung.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welcher Kostenträger für das benötigte Produkt zuständig ist.
Gerade bei Rollstühlen, Gehhilfen und anderen medizinischen Hilfsmitteln kann die Krankenkasse zuständig sein.
Muss ich die 42 € jeden Monat vollständig ausgeben?
Die Pflegekasse erstattet für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Aufwendungen bis zu 42 € monatlich.
Das bedeutet nicht, dass automatisch jeden Monat 42 € als Geldbetrag ausgezahlt werden. Entscheidend sind die tatsächliche Versorgung beziehungsweise die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum geltenden Höchstbetrag.
Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel können je nach Produkt und Versorgungsweg über geeignete Leistungserbringer bezogen beziehungsweise bei technischen Hilfsmitteln auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden können, zeigt das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Pflegehilfsmittel – Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Welche Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag?
Neben den von der Pflegekasse finanzierten Pflegehilfsmitteln gibt es zahlreiche praktische Alltagshilfen, die Menschen zu Hause unterstützen können.
Dazu gehören beispielsweise Produkte aus den Bereichen:
- Mobilität
- Sicherheit & Notruf
- Körperpflege & Bad
- Essen & Trinken
- Anziehen & Greifen
- Medikamente & Gesundheit
- Inkontinenz
- Haushalt & Alltag
- Telefon & Kommunikation
→ Alltagshilfen & Produktempfehlungen ansehen
Pflegehilfsmittel-Liste 2026 zum Download
Pflegehilfsmittel übersichtlich auf einen Blick
Welche Pflegehilfsmittel gibt es? Was gehört zu Verbrauchsprodukten? Welche technischen Pflegehilfsmittel können infrage kommen?
Eine übersichtliche Checkliste kann dabei helfen, sich auf ein Gespräch mit der Pflegekasse oder eine Pflegeberatung vorzubereiten.
→ Pflegehilfsmittel-Liste 2026 herunterladen
Hier können wir später entweder einen kostenlosen Download als Besucher-Magnet oder ein umfangreicheres digitales Produkt anbieten.
Pflegehilfsmittel 2026 – das Wichtigste kurz zusammengefasst
Pflegegrad: Anspruch kann bereits ab Pflegegrad 1 bestehen.
Verbrauchspflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich.
Technische Pflegehilfsmittel: grundsätzlich Kostenübernahme; unter bestimmten Voraussetzungen 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
Beispiele für Verbrauchsprodukte: Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen.
Beispiele für technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Lagerungshilfen und Notrufsystem.
Antrag: bei der zuständigen Pflegekasse.
Weitere Unterstützung für die Pflege zu Hause
Pflegehilfsmittel sind nur ein Baustein einer guten Versorgung zu Hause. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können weitere Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten infrage kommen.
Auf Adams Gesundheitswelt finden Sie deshalb weitere Informationen rund um Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Pflegeleistungen und praktische Hilfen für den Pflegealltag.
→ Pflegeleistungen & Ansprüche 2026
→ Pflegende Angehörige – Hilfe & Entlastung
Stand: September 2026
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob ein bestimmtes Pflegehilfsmittel im Einzelfall übernommen wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme erteilt die zuständige Pflegekasse.
