Pflegegrad bei 
Frühchen – was 
Eltern wissen sollten

Eine Frühgeburt stellt Familien oft vor besondere Herausforderungen. Neben Krankenhausaufenthalten und Kontrollterminen können auch Therapien, medizinische Maßnahmen oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf den Alltag bestimmen.

Viele Eltern fragen sich deshalb: Kann mein Frühchen einen Pflegegrad bekommen?

Grundsätzlich ja. Eine Frühgeburt allein führt allerdings nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, ob das Kind aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zusätzliche Unterstützung benötigt und die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind.

Wann kann ein Pflegegrad bei einem Frühchen infrage kommen?

Bei Kindern wird berücksichtigt, welche Unterstützung ein gesundes, altersentsprechend entwickeltes Kind ohnehin benötigen würde.

Entscheidend ist deshalb der darüber hinausgehende Unterstützungsbedarf.

Bei Frühchen können beispielsweise regelmäßig notwendige medizinische oder therapeutische Maßnahmen eine Rolle spielen. Auch außergewöhnlich intensive Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme können bei sehr jungen Kindern für die Begutachtung relevant sein.

Wichtig ist: Nicht die Frühgeburt oder eine Diagnose allein entscheidet über den Pflegegrad. Entscheidend sind die tatsächlichen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Alltag.

Besonderheiten bei Frühchen bis 18 Monate

Für Kinder bis zum Alter von 18 Monaten gelten besondere Regeln bei der Pflegebegutachtung.

Das ist wichtig, weil natürlich auch ein gesundes Baby bei fast allen alltäglichen Dingen auf seine Eltern angewiesen ist. Deshalb werden bei sehr jungen Kindern insbesondere altersunabhängige Bereiche betrachtet.

Eine wichtige Besonderheit: Pflegebedürftige Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als es sich nach dem regulären Punktwert ergeben würde.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein Frühchen?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Kindes gestellt. Bei gesetzlich versicherten Kindern befindet sich diese bei der jeweiligen Krankenkasse.

Nach dem Antrag wird eine Pflegebegutachtung veranlasst. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst.

Dabei wird betrachtet, welcher zusätzliche Unterstützungsbedarf aufgrund der gesundheitlichen Situation des Kindes besteht.

Wie können sich Eltern auf die Begutachtung vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung kann sehr hilfreich sein. Schreiben Sie sich vor dem Termin auf, welche zusätzliche Unterstützung Ihr Kind benötigt und wie häufig diese notwendig ist.

Dazu können beispielsweise Medikamente und medizinische Maßnahmen, Therapien und Arzttermine, besondere Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder andere regelmäßig notwendige Hilfen gehören.

Auch vorhandene Arztberichte, Krankenhaus- oder Entlassungsberichte sowie Therapieunterlagen können beim Termin hilfreich sein.

Tipp für Eltern 

Vieles, was Eltern eines Frühchens täglich leisten, wird irgendwann selbstverständlich. Dadurch wird der zusätzliche Aufwand manchmal gar nicht mehr als solcher wahrgenommen.

Beschreiben Sie bei der Begutachtung deshalb Ihren tatsächlichen Alltag möglichst konkret. Nichts übertreiben – aber auch nichts herunterspielen.

Pflegegrad abgelehnt – was nun?

Wird kein Pflegegrad anerkannt oder erscheint der festgestellte Pflegegrad nicht nachvollziehbar, sollten Eltern den Bescheid und das zugrunde liegende Gutachten genau prüfen.

Wurde der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht vollständig berücksichtigt, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Gut zu wissen

Die Schwangerschaftswoche, das Geburtsgewicht oder die Frühgeburt allein bestimmen nicht, ob ein Kind einen Pflegegrad erhält.

Entscheidend ist immer die individuelle Situation und der gesundheitlich bedingte Unterstützungsbedarf des Kindes.

Weitere Informationen finden Sie bei Adams Gesundheitswelt:

→ Pflegegrad bei Kindern
→ Pflegegrad bei ADHS
→ Pflegegrad bei Autismus
→ Pflegegrad bei Entwicklungsverzögerung
→ Pflegehilfsmittel für Kinder

 

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