Pflegegrad bei
Autismus – was
Eltern wissen sollten
Kann ein Kind mit Autismus einen Pflegegrad bekommen? Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Die Diagnose Autismus allein führt jedoch nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten des Kindes im Alltag gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind und wie viel zusätzliche Unterstützung benötigt wird.
Bei Kindern wird dabei immer der Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind herangezogen.

Wann kann bei Autismus ein Pflegegrad infrage kommen?
Autismus kann sich bei jedem Kind unterschiedlich auf den Alltag auswirken. Deshalb gibt es auch keinen bestimmten Pflegegrad, der automatisch mit einer Autismus-Diagnose verbunden ist.
Für die Begutachtung kann beispielsweise relevant sein, wenn ein Kind aufgrund seiner Beeinträchtigungen regelmäßig deutlich mehr Anleitung, Unterstützung oder Beaufsichtigung benötigt als ein gleichaltriges Kind.
Dabei werden nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt. Auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte gehören zu den Bereichen der Pflegebegutachtung.
Was kann bei der Begutachtung wichtig sein?
Eltern sollten möglichst konkret beschreiben, wie sich die Beeinträchtigungen im täglichen Leben zeigen.
Das kann beispielsweise die Kommunikation, die Bewältigung des Tagesablaufs, den Umgang mit Veränderungen oder soziale Kontakte betreffen. Entscheidend ist dabei immer, ob und in welchem Umfang aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.
Auch krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen werden bei der Begutachtung berücksichtigt.
Welcher Pflegegrad ist bei Autismus möglich?
Einen pauschalen „Pflegegrad bei Autismus“ gibt es nicht.
Der Pflegegrad wird anhand der individuellen Beeinträchtigungen ermittelt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Entscheidend ist das Ergebnis der Pflegebegutachtung und der daraus ermittelte Gesamtpunktwert.
Zwei Kinder mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade erhalten – oder bei einem Kind liegen die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vor und bei einem anderen nicht.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein Kind?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Kindes gestellt. Anschließend veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter.
Bei Kindern unter 14 Jahren findet die Pflegebegutachtung grundsätzlich als Hausbesuch statt.
Wie können sich Eltern vorbereiten?
Es kann hilfreich sein, vor dem Termin einige Tage lang konkrete Situationen aus dem Alltag aufzuschreiben.
Notieren Sie beispielsweise:
Wobei benötigt mein Kind Unterstützung? Wie häufig ist Hilfe notwendig? Wo benötigt es Anleitung oder Beaufsichtigung? Welche Situationen kann es im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern nicht selbstständig bewältigen?
Auch vorhandene medizinische Unterlagen sowie Informationen über Therapien und Behandlungen können hilfreich sein.
Tipp für Eltern
Gerade wenn bestimmte Abläufe schon lange zum Familienalltag gehören, fällt oft gar nicht mehr auf, wie viel zusätzliche Unterstützung tatsächlich geleistet wird.
Beschreiben Sie bei der Begutachtung deshalb einen normalen Alltag möglichst konkret. Nichts übertreiben – aber auch nichts herunterspielen.
Pflegegrad abgelehnt – was nun?
Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der festgestellte Pflegegrad zu niedrig, sollten Eltern den Bescheid und das Gutachten sorgfältig prüfen.
Wurden relevante Beeinträchtigungen oder Unterstützungsbedarfe nicht ausreichend berücksichtigt, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Gut zu wissen
Die Diagnose Autismus allein entscheidet nicht über einen Pflegegrad. Maßgeblich sind die individuellen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten des Kindes und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf.
