Pflegegrad bei
Entwicklungsverzögerung – was Eltern wissen sollten
Entwickelt sich ein Kind in bestimmten Bereichen deutlich langsamer als andere Kinder gleichen Alters, kann das für die Familie mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf verbunden sein.
Viele Eltern fragen sich deshalb: Kann mein Kind bei einer Entwicklungsverzögerung einen Pflegegrad bekommen?
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist jedoch nicht allein eine Diagnose. Bei Kindern wird betrachtet, wie selbstständig das Kind ist, welche Fähigkeiten vorhanden sind und welche zusätzliche Unterstützung es im Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind benötigt.

Wann kann ein Pflegegrad infrage kommen?
Eine Entwicklungsverzögerung kann einzelne oder mehrere Bereiche betreffen – beispielsweise Bewegung, Sprache und Kommunikation, geistige Entwicklung oder die Bewältigung alltäglicher Aufgaben.
Ein Pflegegrad kann infrage kommen, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht.
Bei der Begutachtung werden unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags betrachtet.
Welche Ursachen kann eine Entwicklungsverzögerung haben?
Entwicklungsverzögerungen können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Manchmal besteht bereits eine eindeutige Diagnose, in anderen Fällen bleibt die Ursache zunächst unklar.
Eine Entwicklungsverzögerung bzw. ein erhöhter Unterstützungsbedarf kann beispielsweise im Zusammenhang stehen mit:
- genetischen Besonderheiten oder Syndromen, zum Beispiel Down-Syndrom (Trisomie 21),
- neurologischen Erkrankungen,
- angeborenen Erkrankungen oder Fehlbildungen,
- körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,
- Folgen einer Frühgeburt oder von Komplikationen rund um die Geburt,
- motorischen Entwicklungsstörungen,
- Sprach- und Kommunikationsstörungen
oder einer allgemeinen bzw. globalen Entwicklungsverzögerung, bei der mehrere Entwicklungsbereiche betroffen sind.
Auch ohne eine eindeutig festgestellte Grunderkrankung kann bei einem Kind eine deutliche Entwicklungsverzögerung und ein erhöhter Unterstützungsbedarf bestehen.
Entscheidend ist nicht die Diagnose
Ob genetische Besonderheit, neurologische Erkrankung, Entwicklungsstörung oder bislang ungeklärte Ursache: Keine Diagnose führt automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad.
Entscheidend ist, in welchen Bereichen das Kind aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen weniger selbstständig ist oder zusätzliche Unterstützung benötigt.
Zwei Kinder mit derselben Diagnose können deshalb bei der Pflegebegutachtung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Was sollten Eltern bei der Begutachtung beachten?
Gerade bei einer Entwicklungsverzögerung ist es wichtig, konkrete Situationen aus dem Alltag zu beschreiben.
Wo benötigt das Kind mehr Unterstützung als andere Kinder gleichen Alters? Benötigt es Hilfe beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege? Wie viel Anleitung und Beaufsichtigung ist notwendig? Gibt es Schwierigkeiten bei Kommunikation oder Orientierung? Welche Therapien oder medizinischen Maßnahmen gehören regelmäßig zum Alltag?
Tipp für Eltern
Viele zusätzliche Hilfen werden mit der Zeit selbstverständlich und fallen im Familienalltag kaum noch auf.
Notieren Sie deshalb vor der Begutachtung einige Tage lang, wobei Ihr Kind Hilfe benötigt, wie häufig und in welchem Umfang.
Arztberichte, Entwicklungsberichte und Therapieunterlagen können ebenfalls hilfreich sein.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Kindes gestellt. Anschließend wird eine Pflegebegutachtung veranlasst.
Bei gesetzlich versicherten Kindern erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Diagnose, sondern die Frage: Wie selbstständig ist das Kind und welcher zusätzliche Unterstützungsbedarf besteht im Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind?
Pflegegrad abgelehnt – was nun?
Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der festgestellte Pflegegrad nicht nachvollziehbar, sollten Eltern den Bescheid und das Gutachten sorgfältig prüfen.
Wurden wichtige Beeinträchtigungen oder der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht ausreichend berücksichtigt, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Gut zu wissen
Eine Entwicklungsverzögerung kann sehr unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen haben. Deshalb lässt sich aus einer Diagnose kein bestimmter Pflegegrad ableiten.
Entscheidend ist immer die individuelle Situation des Kindes und der tatsächliche zusätzliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
Weitere Informationen bei Adams Gesundheitswelt:
