Pflegegrad bei ADHS – was Eltern wissen sollten

Kann ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad bekommen? Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Diagnose ADHS allein führt jedoch nicht automatisch zu einem Pflegegrad.

Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten des Kindes aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt sind und wie viel zusätzliche Unterstützung es im Alltag benötigt. Bei Kindern erfolgt dabei ein Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern. 

Wann kann bei ADHS ein Pflegegrad infrage kommen?

ADHS kann sich bei Kindern sehr unterschiedlich zeigen. Deshalb lässt sich aus der Diagnose allein auch kein bestimmter Pflegegrad ableiten.

Für die Pflegebegutachtung können beispielsweise Situationen relevant sein, in denen das Kind aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen regelmäßig deutlich mehr Anleitung, Unterstützung oder Beaufsichtigung benötigt als ein gleichaltriges, altersentsprechend entwickeltes Kind.

Die Beeinträchtigungen müssen außerdem voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, damit Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegen kann. 

Was wird bei der Begutachtung betrachtet?

Bei der Pflegebegutachtung geht es nicht nur um körperliche Pflege. Auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte gehören zu den Bereichen, die betrachtet werden.

Daneben werden Mobilität, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen berücksichtigt. 

Gerade deshalb ist es wichtig, bei ADHS nicht nur die Diagnose zu nennen, sondern konkret zu beschreiben, wie sich die Beeinträchtigungen im täglichen Leben des Kindes auswirken.

Welcher Pflegegrad ist bei ADHS möglich?

Es gibt keinen festen Pflegegrad für ADHS.

Der Pflegegrad ergibt sich aus der individuellen Begutachtung und dem daraus errechneten Gesamtpunktwert. Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 

Aussagen wie „ADHS bedeutet Pflegegrad 2“ oder „bei schwerem ADHS bekommt man Pflegegrad 3“ sind deshalb pauschal nicht richtig.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein Kind?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Kindes gestellt. Anschließend veranlasst die Pflegekasse die Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter. 

Bei Kindern unter 14 Jahren findet die Begutachtung grundsätzlich als Hausbesuch statt. 

Wie können sich Eltern vorbereiten?

Vor der Begutachtung kann es hilfreich sein, einige Tage lang aufzuschreiben, in welchen Situationen das Kind aufgrund seiner Beeinträchtigungen zusätzliche Hilfe benötigt.

Dabei sollte insbesondere der Unterschied zu anderen Kindern gleichen Alters deutlich werden.

Notieren Sie konkrete Alltagssituationen: Wie häufig ist Unterstützung notwendig? Wobei muss das Kind angeleitet oder beaufsichtigt werden? Welche Situationen kann es nicht altersentsprechend selbstständig bewältigen?

Auch vorhandene medizinische Unterlagen oder Informationen über Therapien können für die Begutachtung hilfreich sein.

Tipp für Eltern 

Viele zusätzliche Hilfen werden im Familienalltag irgendwann selbstverständlich. Eltern nehmen deshalb manchmal gar nicht mehr wahr, wie viel Unterstützung sie tatsächlich leisten.

Für die Begutachtung gilt daher: Nichts übertreiben, aber auch nichts herunterspielen. Beschreiben Sie möglichst konkret, wie ein typischer Tag tatsächlich abläuft.

Pflegegrad abgelehnt – was nun?

Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der festgestellte Pflegegrad nicht nachvollziehbar, sollten Eltern den Bescheid und das Gutachten sorgfältig prüfen.

Wurde der tatsächliche Unterstützungsbedarf des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt, kann anschließend geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Gut zu wissen

ADHS allein entscheidet nicht über einen Pflegegrad. Entscheidend ist immer die individuelle Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Kindes und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf.

 


 

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