Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Sie oder ein Angehöriger benötigen zunehmend Unterstützung im Alltag? Dann kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen.

Ein Pflegegrad eröffnet – abhängig von der Einstufung und den jeweiligen Voraussetzungen – den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu können beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung gehören.

Doch wie beantragt man einen Pflegegrad? Wo wird der Antrag gestellt? Was passiert bei der Pflegebegutachtung? Und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

Hier finden Sie den Ablauf verständlich erklärt.

1. Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.

2. Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Für den ersten Schritt reicht grundsätzlich bereits die Mitteilung an die Pflegekasse, dass Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden sollen. Die Pflegekasse sendet anschließend die erforderlichen Unterlagen zu.

Ich würde auf deiner Seite einen kleinen Mustertext hervorheben:

Muster für den Antrag:

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um die Feststellung eines Pflegegrades zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Name, Anschrift und Versicherungsnummer ergänzen und an die zuständige Pflegekasse senden.

Wichtig: Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Deshalb sollte ein notwendiger Antrag nicht unnötig hinausgezögert werden.

3. Was passiert nach dem Antrag?

Nach dem Antrag veranlasst die Pflegekasse eine Pflegebegutachtung.

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter.

Bei privat Versicherten wird die Begutachtung durch Medicproof durchgeführt.

Bei der Begutachtung wird festgestellt, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei Unterstützung erforderlich ist.

4. Was wird bei der Pflegebegutachtung geprüft?

Entscheidend ist nicht allein die Diagnose. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten der Person beeinträchtigt sind.

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet:

1. Mobilität
Zum Beispiel Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Umsetzen und Fortbewegen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Zum Beispiel Orientierung, Erinnern, Verstehen und Kommunikation.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier werden bestimmte Verhaltensweisen und psychische Problemlagen betrachtet, bei denen Unterstützung erforderlich sein kann.

4. Selbstversorgung
Zum Beispiel Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Essen und Trinken.

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche oder andere therapeutische Anforderungen.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zum Beispiel Tagesablauf, Beschäftigung und soziale Kontakte.

5. Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Aus der Begutachtung ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl.

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Je höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beziehungsweise der Fähigkeiten, desto höher fällt grundsätzlich die Punktzahl aus.

Hier setzen wir wieder eine interne Verlinkung:

→ Pflegegrad 1 bis 5: Unterschiede, Leistungen & Pflegegeld ansehen

6. Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?

Dieser Abschnitt ist für deine Seite besonders wichtig, weil du hier wirklich Mehrwert bieten kannst.

Vor dem Termin sollten Sie sich überlegen, wo im Alltag regelmäßig Hilfe erforderlich ist.

Notieren Sie beispielsweise:

Welche Tätigkeiten funktionieren noch selbstständig?

Wobei wird Unterstützung benötigt?

Wie häufig ist Hilfe erforderlich?

Gibt es Schwierigkeiten beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen?

Ist Unterstützung beim Waschen, Duschen, Anziehen oder Toilettengang notwendig?

Werden Medikamente selbstständig und zuverlässig eingenommen?

Gibt es Probleme mit Orientierung oder Gedächtnis?

Bestehen nächtliche Hilfebedarfe?

Wie sieht ein typischer Tag tatsächlich aus?

Wichtig: Bei der Begutachtung sollte die tatsächliche Alltagssituation beschrieben werden. Schwierigkeiten sollten weder übertrieben noch aus Scham oder Gewohnheit heruntergespielt werden.

7. Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Je nach individueller Situation können vorhandene Unterlagen hilfreich sein, beispielsweise:

Aktueller Medikamentenplan
Arzt- oder Krankenhausberichte
Entlassungsberichte
Therapie- oder Behandlungsunterlagen
Informationen über vorhandene Hilfsmittel
Dokumentation des Unterstützungsbedarfs

Es müssen nicht wahllos sämtliche medizinischen Unterlagen zusammengesucht werden. Entscheidend sind Unterlagen, die für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit relevant sein können.

8. Sollte ein Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?

Das kann sehr hilfreich sein.

Gerade wenn die pflegebedürftige Person ihre eigene Situation anders einschätzt, Einschränkungen vergisst oder Schwierigkeiten nicht gerne anspricht, kann eine vertraute Person zusätzliche Informationen über den tatsächlichen Alltag geben.

Am besten sollte die Person dabei sein, die den Pflegealltag und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf gut kennt.

9. Wie lange dauert es, bis über den Pflegegrad entschieden wird?

Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.

Für bestimmte Situationen gelten kürzere Begutachtungsfristen, beispielsweise in besonderen Krankenhaus-, Hospiz- oder Palliativsituationen.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie die Entscheidung der Pflegekasse.

10. Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig – was kann ich tun?

Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der bewilligte Pflegegrad zu niedrig, muss die Entscheidung nicht einfach hingenommen werden.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden.

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthält Informationen darüber, innerhalb welcher Frist und in welcher Form der Widerspruch möglich ist.

Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Gutachten vollständig und korrekt berücksichtigt wurde.

Dieses Thema würde ich später sogar noch zu einer eigenen Seite ausbauen:

→ Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch richtig vorbereiten

11. Pflegegrad erhöhen – Höherstufung beantragen

Ein einmal festgestellter Pflegegrad gilt nicht zwangsläufig für immer.

Verschlechtert sich die Selbstständigkeit und wird im Alltag deutlich mehr Unterstützung benötigt, kann bei der Pflegekasse eine erneute Begutachtung beziehungsweise Höherstufung beantragt werden.

Auch hierbei wird erneut geprüft, welcher Pflegegrad der aktuellen Situation entspricht.

Was steht mir nach der Bewilligung eines Pflegegrades zu?

Je nach Pflegegrad und Versorgungssituation können unterschiedliche Leistungen infrage kommen, beispielsweise:

Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege
Wohnraumanpassung
Pflegekurse und weitere Unterstützungsangebote

Hier setzen wir deinen nächsten internen Link:

→ Pflegeleistungen & Ansprüche 2026

Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Eine gute Vorbereitung hilft dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag vollständig darzustellen.

Notieren Sie bereits vor der Begutachtung konkrete Situationen und Tätigkeiten, bei denen regelmäßig Hilfe benötigt wird. So müssen Sie beim Termin nicht versuchen, spontan an alles zu denken.

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Praktische Checklisten und Vorlagen können dabei helfen, den täglichen Unterstützungsbedarf vor dem Begutachtungstermin strukturiert festzuhalten.

→ Praktische Downloads zur Vorbereitung ansehen

 

Stand: September 2026

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung oder Entscheidung der Pflegekasse. Über die Feststellung eines Pflegegrades und die jeweiligen Leistungsansprüche entscheidet die zuständige Pflegekasse.


 

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