Pflegegrad 1 bis 5 – Voraussetzungen, Leistungen & Unterschiede
Ein Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung ein pflegebedürftiger Mensch erhalten kann. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Entscheidend ist dabei nicht allein eine Erkrankung oder Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind.
Doch was bedeutet Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eigentlich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und welche Leistungen stehen bei welchem Pflegegrad zur Verfügung?
Hier finden Sie einen verständlichen Überblick.

Was ist ein Pflegegrad?
Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 mit geringen Beeinträchtigungen bis zu Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung anhand eines Punktesystems ermittelt. Je stärker die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten beeinträchtigt sind, desto höher kann der Pflegegrad ausfallen.
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Unter 12,5 Punkten liegt grundsätzlich kein Pflegegrad vor. Für Pflegegrad 5 gibt es außerdem eine besondere Bedarfskonstellation, durch die eine Einstufung auch ohne 90 Punkte möglich sein kann.
Pflegegrad 1 – Was steht mir zu?
Pflegegrad 1 bedeutet, dass geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen.
Ein Anspruch auf reguläres Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen besteht bei Pflegegrad 1 noch nicht. Trotzdem können bereits verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel: bei entsprechenden Voraussetzungen
Wohnraumanpassung: Zuschüsse bei entsprechenden Voraussetzungen
Pflegeberatung und Pflegekurse
Auch digitale Pflegeanwendungen und weitere Leistungen können infrage kommen.
Pflegegrad 2 – Wie viel Geld und welche Leistungen gibt es?
Pflegegrad 2 liegt bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2:
347 € monatlich
Wer stattdessen einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst nutzt, kann ambulante Pflegesachleistungen von bis zu:
796 € monatlich
erhalten. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander kombiniert werden.
Zusätzlich können weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung infrage kommen.
Pflegegrad 3 – Wie viel Geld und welche Leistungen gibt es?
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3:
599 € monatlich
Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bis zu:
1.497 € monatlich
zur Verfügung.
Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation weitere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Pflegegrad 4 – Wie viel Geld und welche Leistungen gibt es?
Bei Pflegegrad 4 bestehen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Das Pflegegeld beträgt 2026:
800 € monatlich
Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bis zu:
1.859 € monatlich
zur Verfügung.
Auch weitere Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können je nach Voraussetzungen genutzt werden.
Pflegegrad 5 – der höchste Pflegegrad
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Das Pflegegeld beträgt 2026:
990 € monatlich
Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bis zu:
2.299 € monatlich
zur Verfügung.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad im Überblick
Pflegegrad 1: kein reguläres Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 € monatlich
Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich
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→ Mehr über Pflegegeld 2026 erfahren
Der führt später auf unsere eigene Seite „Pflegegeld 2026“.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Bei der Pflegebegutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet:
1. Mobilität
Wie selbstständig kann sich die Person bewegen und ihre Körperposition verändern?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Wie gut kann sich die Person orientieren, Sachverhalte verstehen und kommunizieren?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bestehen beispielsweise besondere Verhaltensweisen oder psychische Belastungen, bei denen Unterstützung erforderlich ist?
4. Selbstversorgung
Wie selbstständig sind beispielsweise Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken möglich?
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Wie selbstständig können beispielsweise Medikamente, Therapien oder andere krankheitsbedingte Anforderungen bewältigt werden?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie selbstständig kann der Tagesablauf gestaltet und können soziale Kontakte gepflegt werden?
Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl und daraus der Pflegegrad.
Pflegegrad beantragen – wie geht das?
Wer erstmals Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, muss zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.
Dabei wird festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad angemessen ist.
Tipp: Bereiten Sie sich auf die Pflegebegutachtung vor. Überlegen Sie bereits vorher, in welchen Bereichen des täglichen Lebens regelmäßig Unterstützung benötigt wird.
Darunter würde ich einen auffälligen Button setzen:
→ Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Pflegegrad erhöhen – wann kann eine Höherstufung sinnvoll sein?
Hat sich die Selbstständigkeit seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert oder ist der Unterstützungsbedarf gestiegen, kann bei der Pflegekasse eine erneute Begutachtung beziehungsweise Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.
Entscheidend ist wiederum, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in den relevanten Lebensbereichen beeinträchtigt sind.
Welche Leistungen stehen mir bei meinem Pflegegrad zu?
Der Pflegegrad ist die Grundlage für zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Unterstützung tatsächlich infrage kommt, hängt zusätzlich von der individuellen Versorgungssituation ab.
Dazu können unter anderem gehören:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassung
- Pflegekurse und Schulungen
- Unterstützung für pflegende Angehörige
→ Alle Pflegeleistungen & Ansprüche 2026 ansehen
Sie sind unsicher, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passt?
Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung kann helfen, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf vollständig darzustellen.
Pflegegrad
Auf Adams Gesundheitswelt finden Sie verständliche Informationen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen, Pflegegeld und die Pflege zu Hause.
→ Mehr zur Pflegeberatung nach § 37 erfahren
Stand: September 2026
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Verbindliche Entscheidungen über Pflegegrad und Leistungsansprüche trifft die zuständige Pflegekasse.
