
Pflegegrad bei Kindern
Pflegegrad bei Kindern – Voraussetzungen, Begutachtung & Antrag
Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten. Vielen Eltern ist zunächst gar nicht bewusst, dass Leistungen der Pflegeversicherung nicht nur für ältere Menschen infrage kommen.
Bei Kindern können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen dazu führen, dass ein Pflegegrad festgestellt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein eine bestimmte Diagnose, sondern wie selbstständig das Kind im Alltag ist und welcher zusätzliche Unterstützungsbedarf aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen besteht.
Eine Besonderheit bei Kindern ist der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind. Es wird also berücksichtigt, welche Hilfe ein Kind aufgrund seines Alters ohnehin benötigt und welcher zusätzliche Hilfebedarf aufgrund seiner gesundheitlichen Situation besteht.
Wann kann ein Kind einen Pflegegrad bekommen?
Pflegebedürftigkeit kann grundsätzlich in jedem Lebensalter bestehen.
Voraussetzung ist, dass gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen und deshalb Hilfe durch andere erforderlich ist. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Bei Kindern lautet deshalb eine wichtige Frage:
Welche Unterstützung benötigt mein Kind zusätzlich zu der Hilfe, die ein gesundes, altersentsprechend entwickeltes Kind ohnehin benötigen würde?
Es geht nicht allein darum, wie viel Zeit Eltern mit Betreuung und Versorgung verbringen. Entscheidend ist, welche zusätzlichen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen bestehen.
Welche Bereiche werden bei Kindern beurteilt?
Bei der Pflegebegutachtung werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet. Dazu gehören:
Mobilität: Wie selbstständig kann sich das Kind bewegen und seine Körperposition verändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich das Kind orientieren, verstehen und verständigen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Situationen oder Verhaltensweisen, bei denen regelmäßig Unterstützung notwendig ist?
Selbstversorgung: Wie selbstständig ist das Kind beispielsweise beim Essen, Trinken, Waschen, Anziehen oder beim Toilettengang?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hier können beispielsweise Medikamente, Therapien, Arztbesuche oder andere krankheitsbedingte Maßnahmen eine Rolle spielen.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Betrachtet werden unter anderem Tagesstruktur, Beschäftigung und soziale Interaktion.
Dabei wird immer berücksichtigt, welche Fähigkeiten bei einem Kind dieses Alters normalerweise bereits erwartet werden können.
Pflegegrad bei Kindern – Tabelle
Aus der Begutachtung ergibt sich ein Gesamtpunktwert. Dieser ist grundsätzlich für die Zuordnung zu einem Pflegegrad maßgeblich:
Pflegegrad /Punktzahl /Beeinträchtigung
- Pflegegrad 1
- 12,5 bis unter 27 Punkte
- geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2
- 27 bis unter 47,5 Punkte
- erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3
- 47,5 bis unter 70 Punkte
- schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4
- 70 bis unter 90 Punkte
- schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5
- 90 bis 100 Punkte
- schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Beeinträchtigung
Für Kinder bis 18 Monate gelten besondere Regelungen.
Nicht die Diagnose entscheidet über den Pflegegrad
Das ist für Eltern besonders wichtig:
Eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad.
Zwei Kinder mit derselben Erkrankung oder Diagnose können im Alltag ganz unterschiedliche Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfe haben.
Deshalb wird immer die individuelle Situation des Kindes betrachtet.
Ein Pflegegrad kann beispielsweise bei Entwicklungsstörungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen, neurologischen oder chronischen Erkrankungen sowie weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen infrage kommen.
Pflegegrad bei Frühchen
Auch bei frühgeborenen Kindern kann ein Pflegegrad infrage kommen. Eine Frühgeburt allein führt jedoch nicht automatisch zu einem Pflegegrad.
Entscheidend ist, ob gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen bestehen und dadurch ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf entsteht.
→ Mehr erfahren: Pflegegrad bei Frühchen
Pflegegrad bei ADHS
Auch bei ADHS kann ein Pflegegrad infrage kommen. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten des Kindes im Alltag gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind.
→ Mehr erfahren: Pflegegrad bei ADHS
Pflegegrad bei Autismus
Bei Kindern aus dem Autismus-Spektrum können verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betroffen sein. Auch hier wird individuell betrachtet, welche Beeinträchtigungen bestehen und in welchem Umfang Unterstützung erforderlich ist.
→ Mehr erfahren: Pflegegrad bei Autismus
Pflegegrad bei Entwicklungsverzögerung
Bei einer Entwicklungsverzögerung spielt insbesondere der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind eine wichtige Rolle.
Entscheidend ist, welche Fähigkeiten altersbedingt normalerweise bereits vorhanden wären und in welchen Bereichen aufgrund der gesundheitlichen Situation zusätzliche Unterstützung notwendig ist.
→ Mehr erfahren: Pflegegrad bei Entwicklungsverzögerung
Besonderheiten bei Babys bis 18 Monate
Für Kinder bis zum Alter von 18 Monaten gelten besondere Regeln bei der Pflegebegutachtung.
Das ist sinnvoll, denn auch ein gesundes Baby benötigt naturgemäß bei nahezu allen alltäglichen Aktivitäten Unterstützung. Deshalb können sehr junge Kinder nicht in allen Bereichen genauso beurteilt werden wie ältere Kinder oder Erwachsene.
Bei Kindern bis 18 Monate werden insbesondere altersunabhängige Bereiche berücksichtigt. Zusätzlich kann eine Rolle spielen, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen, die einen außergewöhnlich intensiven Hilfebedarf verursachen.
Eine weitere wichtige Besonderheit:
Pflegebedürftige Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als es sich nach dem regulären Punktwert ergeben würde.
Mehr zu den Besonderheiten bei sehr jungen und frühgeborenen Kindern finden Sie auf unserer Seite:
Pflegegrad für ein Kind beantragen – wie geht das?
Der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades wird bei der Pflegekasse des Kindes gestellt. Bei gesetzlich versicherten Kindern ist die Pflegekasse bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
Der Antrag kann zunächst auch telefonisch gestellt werden. Anschließend wird eine Begutachtung veranlasst. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst; bei privat Versicherten übernimmt dies Medicproof.
Der Ablauf sieht vereinfacht so aus:
Antrag bei der Pflegekasse → Termin zur Begutachtung → Begutachtung des Kindes → Gutachten → Entscheidung der Pflegekasse
Für die Entscheidung über einen Antrag gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen.
Wie läuft die Begutachtung bei Kindern ab?
Bei der Begutachtung wird festgestellt, wie selbstständig das Kind in den relevanten Lebensbereichen ist und wo gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen bestehen.
Bei Kindern ist dabei besonders wichtig, dass die Fähigkeiten und der Hilfebedarf mit einem altersentsprechend entwickelten Kind verglichen werden.
Eltern sollten deshalb möglichst konkret schildern können, wobei ihr Kind im Alltag zusätzliche Hilfe, Anleitung, Beaufsichtigung oder Unterstützung benötigt.
Nicht nur körperliche Pflege kann dabei relevant sein. Auch andere regelmäßig notwendige Unterstützungen können bei der Begutachtung eine Rolle spielen.
Wie können sich Eltern auf die Begutachtung vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, den tatsächlichen Alltag des Kindes nachvollziehbar darzustellen.
Es kann sinnvoll sein, bereits vor dem Termin einige Tage lang zu notieren:
- Wo benötigt mein Kind zusätzliche Unterstützung?
- Welche Situationen treten regelmäßig auf?
- Welche Medikamente, Therapien oder krankheitsbedingten Maßnahmen gehören zu unserem Alltag?
- Wo benötigt mein Kind mehr Anleitung, Beaufsichtigung oder Unterstützung als andere Kinder gleichen Alters?
Vorhandene medizinische Unterlagen sowie Informationen über Therapien und Behandlungen können ebenfalls hilfreich sein.
Wichtig ist dabei: Nichts übertreiben – aber auch nichts herunterspielen.
Der tatsächliche Alltag des Kindes sollte möglichst realistisch dargestellt werden.
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft?
Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der zuerkannte Pflegegrad nicht nachvollziehbar, sollten Eltern den Bescheid und möglichst auch das zugrunde liegende Gutachten sorgfältig prüfen.
Dabei kann insbesondere darauf geachtet werden, ob der tatsächliche Unterstützungsbedarf des Kindes in den verschiedenen Lebensbereichen vollständig berücksichtigt wurde.
Anschließend kann geprüft werden, ob gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden soll.
Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Kindern
Können Kinder überhaupt einen Pflegegrad bekommen?
Ja. Pflegebedürftigkeit kann grundsätzlich in jedem Lebensalter bestehen. Bei Kindern wird berücksichtigt, welche Selbstständigkeit und Fähigkeiten bei einem altersentsprechend entwickelten Kind zu erwarten wären.
Bekommt ein Kind aufgrund einer Diagnose automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Nicht die Diagnose allein entscheidet. Maßgeblich sind die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Kann ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten?
Das kann grundsätzlich infrage kommen, wenn die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Entscheidend sind die individuellen Beeinträchtigungen.
Kann ein Kind mit Autismus einen Pflegegrad bekommen?
Auch bei Autismus ist ein Pflegegrad möglich, wenn entsprechende gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bestehen.
Kann eine Entwicklungsverzögerung zu einem Pflegegrad führen?
Auch hier kommt es auf die individuelle Situation an. Insbesondere der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind ist relevant.
→ Pflegegrad bei Entwicklungsverzögerung
Können Frühchen einen Pflegegrad bekommen?
Ja, auch bei Frühgeborenen kann ein Pflegegrad infrage kommen. Die Frühgeburt allein reicht dafür allerdings nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen und der Unterstützungsbedarf.
Pflegehilfsmittel für Kinder – praktische Unterstützung im Alltag
Neben den Leistungen eines Pflegegrades können für Familien auch geeignete Pflege- und andere Hilfsmittel eine wichtige Rolle spielen.
Je nach Alter, Erkrankung, Behinderung und individuellem Unterstützungsbedarf können unterschiedliche Hilfen dazu beitragen, den Alltag des Kindes und seiner Familie zu erleichtern.
Das können beispielsweise Hilfen rund um Essen und Trinken, Körperpflege, Mobilität, Lagerung, Sicherheit oder andere Bereiche des täglichen Pflegealltags sein.
Welche Hilfsmittel für ein Kind tatsächlich geeignet sind, sollte immer individuell betrachtet werden. Auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Leistung und persönlichen Situation ab.
Auf Adams Gesundheitswelt stellen wir verschiedene Möglichkeiten vor und geben Eltern eine erste Orientierung.
→ Pflegehilfsmittel für Kinder entdecken
Noch Fragen zum Pflegegrad Ihres Kindes?
Ein Pflegegrad bei Kindern ist ein sehr individuelles Thema. Gerade für Eltern ist es nicht immer einfach einzuschätzen, welcher Unterstützungsbedarf für das Alter ihres Kindes noch üblich ist und welche Hilfe bereits darüber hinausgeht.
Adams Gesundheitswelt möchte dabei helfen, Pflege verständlicher zu machen und Familien eine erste Orientierung zu geben.
