
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI –
Beratung zu Hause
Pflegeberatung mit Fachkompetenz und persönlicher Erfahrung
Sie suchen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder benötigen Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege zu Hause? Als examinierte Altenpflegerin, Master of Science im Bereich Pflege und qualifizierte Pflegeberaterin unterstütze ich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fachlich kompetent, verständlich und persönlich.
Die Pflegeberatung Bärbel Adams-Rode biete ich als eigenständige freiberufliche Tätigkeit an. Sie ist von meinem gewerblichen Tätigkeitsbereich Adams Gesundheitswelt getrennt.
Neben meiner beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation kenne ich die Herausforderungen einer häuslichen Pflegesituation auch aus persönlicher Erfahrung, da ich selbst pflegende Angehörige war. Im Mittelpunkt meiner Beratung stehen Ihre individuelle Pflegesituation, vorhandene Ressourcen sowie die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen und seiner Angehörigen.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen.
Die Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige bzw. häuslich Pflegende fachlich zu unterstützen. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, die aktuelle Pflegesituation gemeinsam zu betrachten, Fragen zu klären und praktische Unterstützung für den Pflegealltag zu erhalten.
Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig abrufen.
Bei Pflegegrad 1 kann freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch genommen werden. Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, können eine solche Beratung freiwillig halbjährlich nutzen.
Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, ist der verpflichtende Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr vorgesehen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können darüber hinaus freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung abzurufen.
Ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenlos?
Ja. Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise bei privat Pflegeversicherten vom zuständigen privaten Versicherungsunternehmen getragen.
Was ist das Ziel der Pflegeberatung?
Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der Pflege zu Hause zu sichern und Pflegebedürftige sowie häuslich Pflegende fachlich zu unterstützen und zu entlasten.
Im persönlichen Gespräch können beispielsweise Fragen zu folgenden Themen besprochen werden:
- Organisation des Pflegealltags
- Belastung und Entlastung pflegender Angehöriger
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen
- Veränderungen der Pflegesituation
- Förderung von Selbstständigkeit und Mobilität
Dabei soll die Beratung nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung erfüllen, sondern Ihnen konkrete Orientierung und praktische Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation bieten.
Wie läuft die Pflegeberatung ab?
Die Pflegeberatung berücksichtigt Ihre individuelle häusliche Pflegesituation. Gemeinsam schauen wir darauf, was bereits gut funktioniert, wo Fragen oder Unsicherheiten bestehen und in welchen Bereichen zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Mir ist besonders wichtig, dass der Beratungseinsatz nicht lediglich als Pflichttermin wahrgenommen wird, sondern Ihnen und Ihren Angehörigen einen echten fachlichen Mehrwert bietet – persönlich, verständlich und mit Blick auf Ihre konkrete Lebenssituation. Jede zweite Beratung kann auch online erfolgen.
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht wahrgenommen wird?
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Deshalb ist es wichtig, die vorgeschriebenen Beratungstermine rechtzeitig wahrzunehmen.
Persönliche Pflegeberatung im Rhein-Hunsrück Kreis, Kreis Mainz-Bingen und Kreis Bad Kreuznach.
Sie benötigen einen Termin für einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Als examinierte Altenpflegerin, Master of Science im Bereich Pflege und qualifizierte Pflegeberaterin begleite ich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit Fachkompetenz, persönlicher Erfahrung und einem offenen Blick für die individuelle Pflegesituation.
Pflegeberatung Bärbel Adams-Rode
Auf der Bell 39
55494 Rheinböllen
Telefon: 0176 84890019
E-Mail: kontakt@adams-gesundheitswelt.de
Pflegeberatung Bärbel Adams-Rode
Auf der Bell 39
55494 Rheinböllen
Telefon: 0176 84890019
E-Mail: kontakt@adams-gesundheitswelt.de
