Pflegegeld 2026 – Höhe, Pflegegrade, Antrag & Voraussetzungen

Wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen gepflegt wird, kann ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld haben.

Doch wie hoch ist das Pflegegeld 2026? Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5? Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt und kann es mit einem Pflegedienst kombiniert werden?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Pflegegeld 2026 verständlich zusammengefasst.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen – beispielsweise mithilfe von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich pflegenden Personen.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und eine sichergestellte häusliche Pflege.

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann grundsätzlich selbst darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegende Person weitergeben. 

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 € monatlich
Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich 

Pflegegeld bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Menschen mit Pflegegrad 1 können jedoch andere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören beispielsweise der Entlastungsbetrag sowie – bei entsprechenden Voraussetzungen – Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

→ Pflegegrad 1 bis 5: Leistungen im Überblick

Pflegegeld bei Pflegegrad 2 – wie viel Geld gibt es?

Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 2026:

347 € monatlich

Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt wird. 

Alternativ können bei Pflegegrad 2 ambulante Pflegesachleistungen von bis zu 796 € monatlich genutzt werden. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich außerdem miteinander kombinieren. 

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 – wie viel Geld gibt es?

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2026:

599 € monatlich

Auch hier kann anstelle des vollständigen Pflegegeldes ein ambulanter Pflegedienst genutzt oder Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. 

Pflegegeld bei Pflegegrad 4 – wie viel Geld gibt es?

Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 2026:

800 € monatlich

Zusätzlich können – abhängig von der individuellen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen – weitere Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5 – wie viel Geld gibt es?

Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 2026:

990 € monatlich

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wer bekommt das Pflegegeld – Pflegebedürftiger oder Angehöriger?

Das wird sehr häufig missverstanden.

Das Pflegegeld wird nicht automatisch an den pflegenden Angehörigen gezahlt. Die Pflegekasse überweist es an die pflegebedürftige Person.

Diese kann über die Verwendung grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld häufig ganz oder teilweise als Anerkennung an die Person weiter, die sie zu Hause versorgt. 

Das bedeutet auch: Es handelt sich nicht einfach um einen festen „Lohn für pflegende Angehörige“.

Pflegegeld beantragen – wie geht das?

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der jeweiligen Krankenkasse.

Ein Antrag kann grundsätzlich auch telefonisch gestellt werden. Angehörige oder andere Personen können den Antrag mit entsprechender Bevollmächtigung ebenfalls stellen. 

Anschließend wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad festgestellt wird.

→ Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt

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Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig – geht das?

Ja. Man muss sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und einem ambulanten Pflegedienst entscheiden.

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.

Wird nur ein Teil des verfügbaren Sachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst genutzt, wird das Pflegegeld entsprechend anteilig weitergezahlt. 

Beispiel für die Kombinationsleistung

Eine Person mit Pflegegrad 2 hat Anspruch auf bis zu 796 € Pflegesachleistungen und 347 € Pflegegeld.

Werden 50 % des möglichen Sachleistungsbetrags genutzt, besteht grundsätzlich noch Anspruch auf 50 % des Pflegegeldes.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt für dieses Beispiel ein verbleibendes anteiliges Pflegegeld von 173 €. 

Wird Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja, allerdings gelten besondere Regeln.

Während der Verhinderungspflege wird das zuvor bezogene Pflegegeld grundsätzlich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Auch während der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld grundsätzlich für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. 

→ Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe & Voraussetzungen

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Müssen Pflegegeld-Empfänger einen Beratungseinsatz machen?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Für Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr vorgesehen.

Für Pflegegrad 4 und 5 ist er einmal pro Vierteljahr vorgesehen. 

Diese Beratungsbesuche sollen dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen zu unterstützen.

→ Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

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Bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen.

Eine wichtige Voraussetzung ist unter anderem, dass eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche, in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Weitere Voraussetzungen sind zu beachten. 

Das Pflegegeld selbst ist also nicht mit Rentenpunkten gleichzusetzen. Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger ist eine zusätzliche Regelung.

→ Rente & Rentenpunkte für pflegende Angehörige

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Welche weiteren Leistungen gibt es neben dem Pflegegeld?

Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen der Pflegeversicherung.

Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können beispielsweise zusätzlich oder alternativ infrage kommen:

Pflegesachleistungen
Kombinationsleistung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel
Wohnraumanpassung
Pflegekurse und Beratungsangebote

→ Pflegeleistungen & Ansprüche 2026

Pflegegeld 2026 – das Wichtigste kurz zusammengefasst

Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist.

2026 beträgt das monatliche Pflegegeld:

347 € bei Pflegegrad 2
599 € bei Pflegegrad 3
800 € bei Pflegegrad 4
990 € bei Pflegegrad 5 

Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Pflegegeld kann außerdem mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Fragen zur häuslichen Pflege?

Bei einer häuslichen Pflegesituation entstehen oft viele Fragen: Welche Leistungen können genutzt werden? Welche Unterstützung gibt es für Angehörige? Und wie kann die Versorgung zu Hause verbessert werden?

Im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI können individuelle Fragen zur häuslichen Pflegesituation besprochen werden.

→ Mehr zur Pflegeberatung § 37

Stand: September 2026

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Individuelle Ansprüche hängen von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Pflegesituation ab. Verbindliche Auskünfte zu Leistungsansprüchen erteilt die zuständige Pflegekasse.


 

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